RITTER Immobilien

Gutachten

Bewertung

Unabhängigkeit

Wir bewerten objektiv.

Kompetenz

Wir bewerten sachverständig.

Sicherheit

Wir bewerten fundiert.

Professionelle Wertermittlung in Salzburg für Kauf, Verkauf und Finanzierung.

Ein Gutachten ist sinnvoll

wenn Sie auf Basis einer fundierten und belastbaren Grundlage handeln wollen

Kaufen & Verkaufen

Damit Sie sich beim Preis sicher sind und teure Fehler vermeiden.

Verschenken und Vererben

Damit Sie in der Familie gerecht und transparent handeln.

Trennung & Scheidung

Damit Sie über Ihre Immobilie fair und sachlich entscheiden.

Steuerliche Optimierung

Damit Sie mit einer höheren Abschreibung (AfA) Steuern sparen.

Kredit und Finanzen

Damit Sie beim Gespräch mit Ihrer Bank fundiert argumentieren.

Portfolioanalyse

Damit Sie Ihren Immobilienbestand, Erträge und Renditen optimieren.

Marktwertanalyse für Wohn- und Geschäftshäuser in der Salzburger Altstadt – Ritter Immobilien.

Wir bewerten

Immobilien auf die wir spezialisiert sind

Wohnimmobilien

- Wohnungen (inkl. Ferien-/Zweitwohnungen)
- Ein- und Mehrfamilienhäuser
- Zinshäuser
- Baugrundstücke

Gewerbeimmobilien

- Büros
- Geschäftsräumlichkeiten
- Lager und Hallen
- Gewerbegrundstücke
- Spezialimmobilien (Hotels etc.)

Rechte und Lasten

- Wohnrechte und Fruchtgenuss
- Leibrenten und Zeitrenten
- Bestandrechte
- Geh-, Fahrt- und Leitungsrechte
- Baurechte und Superädifikate

Der Bewertungsablauf

erfolgt in strukturierten 4 Schritten

Unser Leistungsumfang

richtet sich nach Ihren Anforderungen

Vorteile eines Immobiliengutachtens: Rechtssichere Wertermittlung für Verkauf, Erbe oder Scheidung in Salzburg.

Wertermittlungsverfahren

entsprechend dem Liegenschaftsbewertungsgesetz (LBG) sowie den ÖNORMEN B 1802-1, B 1802-2 und B 1802-3.

Im Vergleichswertverfahren wird der Wert der Immobilie durch den Vergleich mit tatsächlich erzielten Kaufpreisen vergleichbarer Immobilien ermittelt (Vergleichswert). Es kommt daher immer dann zur Anwendung, wenn eine ausreichende Anzahl an Transaktionen vergleichbarer Immobilien vorliegen, wie insbesondere bei unbebauten Grundstücken.

Im Ertragswertverfahren wird der Wert der Immobilie auf Basis der erzielten bzw. erzielbaren Erträge (Mieteinnahmen) ermittelt (Ertragswert). Es kommt daher immer dann zur Anwendung, wenn es sich um ein (potenzielles) Ertragsobjekt, wie insbesondere ein Anlageobjekt (Zinshaus, Vorsorgewohnung) oder eine Gewerbeimmobilie handelt.

Im Sachwertverfahren wird der Wert der Immobilie aus dem Wert des Grundstücks sowie des alterwertgeminderten Gebäudes ermittelt (Sachwert). Es kommt daher immer dann zur Anwendung, wenn es sich um eine eigengenutzte Immobilie handelt, wie insbesondere ein Einfamilienhaus.

Transparenz ist uns wichtig

Unser Honorar ist planbar

Häufig gestellte Fragen

anklicken und mehr erfahren

Bei kostenlosen Online-Bewertungen geht es primär um Kundengewinnung. In Online-Tools können viele wertrelevante Faktoren gar nicht erst eingegeben werden, weshalb es sehr riskant ist, sich auf den angegeben Wert zu verlassen.

Ein professionelles Sachverständigengutachten bietet drei wesentliche Vorteile:

  • Qualität: Wir prüfen sachverständig alle wertrelevanten Aspekte wie z.B. Grundbuch, Bauakten und Lasten.
  • Akzeptanz: Das Gutachten eines unabhängigen Sachverständigen genießt hohe Akzeptanz.
  • Sicherheit: Unsere Gutachten sind fundiert und bieten daher eine belastbare Grundlage.

Fazit: Verlassen Sie sich bei wichtigen Entscheidungen nicht auf einen Algorithmus, sondern auf geprüfte Qualität.

Ein offizielles Gutachten ist immer dann unerlässlich, wenn ein belastbarer Immobilienwert gegenüber Dritten nachgewiesen werden muss. Die häufigsten Anlässe sind:

  • Erbschaft & Schenkung: Zur fairen Aufteilung oder für das Finanzamt.

  • Scheidung & Trennung: Als objektive Basis für Ausgleichszahlungen.

  • Finanzierung: Wenn die Bank eine zertifizierte Sicherheit fordert.

  • Steueroptimierung: Zum Nachweis einer höheren AfA (Absetzung für Abnutzung).

Fazit: Ein fundiertes Gutachten schützt Sie vor kostspieligen Fehlentscheidungen und sorgt für Sicherheit und Transparenz.

Ob ein Gutachten oder eine Wertindikation für Sie sinnvoller ist, hängt von Ihrem Ziel ab:

  • Ein Gutachten ist eine vollumfängliche, fundierte und belastbare Wertermittlung auf Basis aller von uns sachkundig erhobenen Unterlagen — in Qualität eines Gerichtsgutachtens und geeignet für Behörden, Gerichte, Finanzamt und Banken.
  • Eine Wertindikation ist eine kompakte Orientierungshilfe mit Wertbandbreite, basierend auf den von Ihnen bereitgestellten Unterlagen — ideal, wenn Sie zunächst eine fundierte erste Einschätzung benötigen, etwa vor einem geplanten Verkauf oder einer Kaufentscheidung.

Fazit: In einem kostenlosen Erstgespräch klären wir, welche Variante für Ihre Situation am sinnvollsten ist.

Allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Sachverständige benötigen langjährige Berufserfahrung und müssen ihre fachliche Qualifikation vor einer unabhängigen Prüfungskommission beweisen. Das spiegelt sich in der Qualität der Gutachten sowie in deren Glaubwürdigkeit und Belastbarkeit wider.

Fazit: Gutachten von Gerichtssachverständigen sind von hoher Qualität und genießen (als Beweismittel) vor Gerichten, Finanzamt und Banken daher hohe Glaubwürdigkeit.

Ein durch einen allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen erstelltes Privatgutachten genießt bei Gerichten, Finanzämtern und anderen Behörden zumeist eine hohe Glaubwürdigkeit.

Fazit: Sachverständigengutachten haben hohe Beweiskraft,  jedes Beweismittel – so auch ein Gutachten – unterliegt der freien Beweiswürdigung der Behörde.

Qualität braucht Zeit, aber wir arbeiten effizient. Nach der Vor-Ort-Besichtigung und Erhalt aller Unterlagen gelten folgende Richtwerte:

  • Wertindikation: 3 bis 5 Werktage.

  • Vollwertiges Gutachten: 5 bis 10 Werktage.

Fazit: Bei dringenden Fristen bieten wir eine priorisierte Express-Bearbeitung an.

Für ein fundiertes Gutachten sind insbesondere folgende Unterlagen relevant:

  • Bei allen Immobilien: Grundbuchauszug, Kaufvertrag, Baubescheide, Grundrisse und Einreichpläne, Flächenwidmungs- und Bebauungsplan sowie Energieausweis.
  • Bei Eigentumswohnungen: zusätzlich noch Wohnungseigentumsvertrag, Betriebskostenabrechnung und Rücklagenstand.
  • Bei vermieteten Objekten: zudem noch Mietverträge und Ertragsaufstellung.

Fazit: Bei Gutachten erheben wir alle diese Unterlagen sachkundig für Sie. Bei einer Wertindikation bewerten wir auf Basis der von Ihnen zur Verfügung gestellten Unterlagen.

Transparenz ist uns wichtig. Deshalb arbeiten wir für Privatpersonen und Unternehmen mit fix vereinbarten Honorar-Pauschalen.

  • Honorar richtet sich nach Objektart und Komplexität.
  • Keine versteckten Zusatzkosten. So haben Sie von Anfang an volle Planungssicherheit.
  • Individuelles Angebot nach einem kurzen Erstgespräch.

Fazit: Die Kosten eines Gutachtens sind verhältnismäßig gering und ersparen (wesentlich teurere) Fehler. Ein unverbindliches Angebot erhalten Sie nach kurzer Besprechung Ihres Anliegens.

Bei einer Scheidung oder Trennung ist die Immobilie oft der größte Vermögenswert — entsprechend groß ist das Konfliktpotenzial.

Ein unabhängiges, neutrales und objektives Gutachten schafft eine faire und sachliche Grundlage für

  • die Aufteilung,
  • die Berechnung einer Ausgleichszahlung oder
  • die Entscheidung zwischen Übernahme und Verkauf.

Fazit: Das (gemeinsam beauftragte) Gutachten eines unabhängigen Sachverständigen erspart oft teure, zeitraubende und emotional belastende Streitigkeiten.

Welches Verfahren konkret anzuwenden ist, hängt von der Immobilie und dem Bewertungszweck ab.

Am häufigsten kommen folgende Verfahren zum Einsatz:

  • Vergleichswertverfahren: Besonders geeignet für vollständig vergleichbare Immobilien wie Grundstücke.
  • Ertragswertverfahren: Immer dann wenn Mieterträge erzielt werden oder erzielbar sind, z.B. bei Vorsorgewohnungen oder Gewerbeimmobilien.
  • Sachwertverfahren: Ideal für eigengenutzte Immobilien wie Einfamilienhäuser.

 

Fazit: Der Verkehrswert ist immer unabhängig vom Bewertungsverfahren. Gerne erläutern wir unsere Vorgehensweise in einem kostenlosen Erstgespräch

Ja, die Bewertung einer Immobilie ist auch zu einem in der Vergangenheit liegenden Stichtag möglich.

 

Fazit: Bewertungen in der Vergangenheit kommen häufig vor: bei Verlassenschaften, Schenkungen, Übergaben oder für steuerliche Zwecke (Bilanzierung).

Sowohl grundbücherliche als auch außerbücherliche Rechte und Lasten können den tatsächlichen Verkehrswert einer Immobilie massiv beeinflussen.

Wir berücksichtigen alle relevanten Rechte/Lasten wie z.B.:

  • Wohnrechte wie Wohnungsgebrauchsrecht oder Fruchtgenussrecht
  • Leibrenten und Zeitrenten
  • Ausgedinge
  • Wegerechte wie Gehrechte, Fahrtrechte oder Leitungsrechte

Fazit: Nur durch sachkundige Bewertung erhalten Sie den wahren Marktwert. Kostenlose Online-Rechner ignorieren solche rechtlichen Parameter völlig.

Jetzt unverbindlich anfragen

 

Gerne beraten wir Sie persönlich in einem kostenlosen Erstgespräch.
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