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Bei Immobilien geht es um viel Geld.
Die Kosten eines Gutachtens sind verhältnismäßig gering und gut investiertes Geld, um teure Fehler zu vermeiden und ruhigen Gewissens entscheiden zu können.
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Gerne informieren wir Sie bevor wir ein neues Immobilienangebot veröffentlichen.
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Was unterscheidet kostenlose Online-Rechner von einem Sachverständigengutachten?
Bei kostenlosen Online-Bewertungen geht es primär um Kundengewinnung. In Online-Tools können viele wertrelevante Faktoren gar nicht erst eingegeben werden, weshalb es sehr riskant ist, sich auf den angegeben Wert zu verlassen.
Ein professionelles Sachverständigengutachten bietet drei wesentliche Vorteile:
- Qualität: Wir prüfen sachverständig alle wertrelevanten Aspekte wie z.B. Grundbuch, Bauakten und Lasten.
- Akzeptanz: Das Gutachten eines unabhängigen Sachverständigen genießt hohe Akzeptanz.
- Sicherheit: Unsere Gutachten sind fundiert und bieten daher eine belastbare Grundlage.
Fazit: Verlassen Sie sich bei wichtigen Entscheidungen nicht auf einen Algorithmus, sondern auf geprüfte Qualität.
Wann ist ein offizielles Verkehrswertgutachten notwendig?
Ein offizielles Gutachten ist immer dann unerlässlich, wenn ein belastbarer Immobilienwert gegenüber Dritten nachgewiesen werden muss. Die häufigsten Anlässe sind:
-
Erbschaft & Schenkung: Zur fairen Aufteilung oder für das Finanzamt.
-
Scheidung & Trennung: Als objektive Basis für Ausgleichszahlungen.
-
Finanzierung: Wenn die Bank eine zertifizierte Sicherheit fordert.
-
Steueroptimierung: Zum Nachweis einer höheren AfA (Absetzung für Abnutzung).
Fazit: Ein fundiertes Gutachten schützt Sie vor kostspieligen Fehlentscheidungen und sorgt für Sicherheit und Transparenz.
Gutachten oder Wertindikation: Was ist für mich sinnvoll?
Ob ein Gutachten oder eine Wertindikation für Sie sinnvoller ist, hängt von Ihrem Ziel ab:
- Ein Gutachten ist eine vollumfängliche, fundierte und belastbare Wertermittlung auf Basis aller von uns sachkundig erhobenen Unterlagen — in Qualität eines Gerichtsgutachtens und geeignet für Behörden, Gerichte, Finanzamt und Banken.
- Eine Wertindikation ist eine kompakte Orientierungshilfe mit Wertbandbreite, basierend auf den von Ihnen bereitgestellten Unterlagen — ideal, wenn Sie zunächst eine fundierte erste Einschätzung benötigen, etwa vor einem geplanten Verkauf oder einer Kaufentscheidung.
Fazit: In einem kostenlosen Erstgespräch klären wir, welche Variante für Ihre Situation am sinnvollsten ist.
Welchen Vorteil bringt ein Gerichtssachverständiger?
Allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Sachverständige benötigen langjährige Berufserfahrung und müssen ihre fachliche Qualifikation vor einer unabhängigen Prüfungskommission beweisen. Das spiegelt sich in der Qualität der Gutachten sowie in deren Glaubwürdigkeit und Belastbarkeit wider.
Fazit: Gutachten von Gerichtssachverständigen sind von hoher Qualität und genießen (als Beweismittel) vor Gerichten, Finanzamt und Banken daher hohe Glaubwürdigkeit.
Wird mein Privatgutachten von Behörden anerkannt?
Ein durch einen allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen erstelltes Privatgutachten genießt bei Gerichten, Finanzämtern und anderen Behörden zumeist eine hohe Glaubwürdigkeit.
Fazit: Sachverständigengutachten haben hohe Beweiskraft, jedes Beweismittel – so auch ein Gutachten – unterliegt der freien Beweiswürdigung der Behörde.
Wie lange dauert die Erstellung eines Gutachtens?
Qualität braucht Zeit, aber wir arbeiten effizient. Nach der Vor-Ort-Besichtigung und Erhalt aller Unterlagen gelten folgende Richtwerte:
-
Wertindikation: 3 bis 5 Werktage.
-
Vollwertiges Gutachten: 5 bis 10 Werktage.
Fazit: Bei dringenden Fristen bieten wir eine priorisierte Express-Bearbeitung an.
Welche Unterlagen benötige ich für ein Gutachten?
Für ein fundiertes Gutachten sind insbesondere folgende Unterlagen relevant:
- Bei allen Immobilien: Grundbuchauszug, Kaufvertrag, Baubescheide, Grundrisse und Einreichpläne, Flächenwidmungs- und Bebauungsplan sowie Energieausweis.
- Bei Eigentumswohnungen: zusätzlich noch Wohnungseigentumsvertrag, Betriebskostenabrechnung und Rücklagenstand.
- Bei vermieteten Objekten: zudem noch Mietverträge und Ertragsaufstellung.
Fazit: Bei Gutachten erheben wir alle diese Unterlagen sachkundig für Sie. Bei einer Wertindikation bewerten wir auf Basis der von Ihnen zur Verfügung gestellten Unterlagen.
Mit welchen Kosten muss ich für ein Immobiliengutachten rechnen?
Transparenz ist uns wichtig. Deshalb arbeiten wir für Privatpersonen und Unternehmen mit fix vereinbarten Honorar-Pauschalen.
- Honorar richtet sich nach Objektart und Komplexität.
- Keine versteckten Zusatzkosten. So haben Sie von Anfang an volle Planungssicherheit.
- Individuelles Angebot nach einem kurzen Erstgespräch.
Fazit: Die Kosten eines Gutachtens sind verhältnismäßig gering und ersparen (wesentlich teurere) Fehler. Ein unverbindliches Angebot erhalten Sie nach kurzer Besprechung Ihres Anliegens.
Wieso hilft ein Gutachten bei Scheidung oder Trennung?
Bei einer Scheidung oder Trennung ist die Immobilie oft der größte Vermögenswert — entsprechend groß ist das Konfliktpotenzial.
Ein unabhängiges, neutrales und objektives Gutachten schafft eine faire und sachliche Grundlage für
- die Aufteilung,
- die Berechnung einer Ausgleichszahlung oder
- die Entscheidung zwischen Übernahme und Verkauf.
Fazit: Das (gemeinsam beauftragte) Gutachten eines unabhängigen Sachverständigen erspart oft teure, zeitraubende und emotional belastende Streitigkeiten.
Nach welchen Verfahren wird meine Immobilie bewertet?
Welches Verfahren konkret anzuwenden ist, hängt von der Immobilie und dem Bewertungszweck ab.
Am häufigsten kommen folgende Verfahren zum Einsatz:
- Vergleichswertverfahren: Besonders geeignet für vollständig vergleichbare Immobilien wie Grundstücke.
- Ertragswertverfahren: Immer dann wenn Mieterträge erzielt werden oder erzielbar sind, z.B. bei Vorsorgewohnungen oder Gewerbeimmobilien.
- Sachwertverfahren: Ideal für eigengenutzte Immobilien wie Einfamilienhäuser.
Fazit: Der Verkehrswert ist immer unabhängig vom Bewertungsverfahren. Gerne erläutern wir unsere Vorgehensweise in einem kostenlosen Erstgespräch.
Kann eine Bewertung rückwirkend erstellt werden (historischer Stichtag)?
Ja, die Bewertung einer Immobilie ist auch zu einem in der Vergangenheit liegenden Stichtag möglich.
Fazit: Bewertungen in der Vergangenheit kommen häufig vor: bei Verlassenschaften, Schenkungen, Übergaben oder für steuerliche Zwecke (Bilanzierung).
Wie werden Belastungen wie Wohnrechte oder Leibrenten berücksichtigt?
Sowohl grundbücherliche als auch außerbücherliche Rechte und Lasten können den tatsächlichen Verkehrswert einer Immobilie massiv beeinflussen.
Wir berücksichtigen alle relevanten Rechte/Lasten wie z.B.:
- Wohnrechte wie Wohnungsgebrauchsrecht oder Fruchtgenussrecht
- Leibrenten und Zeitrenten
- Ausgedinge
- Wegerechte wie Gehrechte, Fahrtrechte oder Leitungsrechte
Fazit: Nur durch sachkundige Bewertung erhalten Sie den wahren Marktwert. Kostenlose Online-Rechner ignorieren solche rechtlichen Parameter völlig.
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Welchen Mehrwert bringt ein Immobilienmakler bei Verkauf oder Vermietung?
Ein professioneller Makler bringt vor allem Expertise, Effizienz und Netzwerk.
Hier sind vier Gründe warum sich ein Makler lohnt:
-
- Preisfindung — der häufigste und teuerste Fehler beim Privatverkauf.
- Vermarktung — Exposé, Inserate, vorgemerkte Interessenten und die Prüfung der Bonität seriöser Kaufinteressenten.
- Entlastung — kein Zeitaufwand für Besichtigungen, Rückfragen, Verhandlungen
- Haftungsrisiken — häufig aus (unwissentlich) fehlerhaften Angaben im Exposé oder Kaufvertrag.
Fazit: Immobilienmakler bringen bessere Ergebnisse in kürzerer Zeit — die Provision amortisiert sich durch den höheren erzielten Preis meist von selbst.
Welche Vorteile bringt ein Sachverständiger als Makler?
Viele Makler arbeiten mit „Markteinschätzungen“ auf Basis einfacher Vergleichstools. Als zertifizierter Sachverständiger verfügen wir hingegen über fundierte Expertise, die auch für Sie beim Verkauf Ihrer Immobilie von Vorteil ist.
Für Sie bedeutet das konkret:
- Preisfindung durch einen zertifizierten Sachverständigen, nicht auf Gefühlsbasis
- Nachweisbarkeit und Argumentationsstärke in Verkaufsverhandlungen
- Erkennen werttreibender oder wertmindernder Faktoren, die für normale Makler oft unsichtbar bleiben
- Möglichkeit, das Gutachten bei Bedarf direkt auch für Bank, Finanzamt oder Gericht zu verwenden
Fazit: Diese Doppelqualifikation ist am Markt selten und ein wesentlicher Vorteil für unsere Auftraggeber.
Wie ermitteln wir den richtigen Markteintrittspreis?
Der Markteintrittspreis ist der wichtigste Hebel im Verkaufsprozess
- ein zu hoher Preis führt zum „Verbrennen“ der Immobilie,
- ein zu niedriger zu einen suboptimalen Ergebnis.
Wir verlassen uns nicht auf Online-Tools oder unser Bauchgefühl, sondern ermitteln der Wert sachverständig anhand normierter Bewertungsverfahren (z.B.: Vergleichs-, Ertrags- bzw. Sachwertverfahren).
Fazit: Wir ermitteln sachverständig und in Abstimmung mit Ihnen den optimalen Markteintrittspreis.
Wie läuft die Zusammenarbeit mit RITTER Immobilien ab?
Der Ablauf ist in vier klar strukturierten Schritten aufgebaut:
- Erstgespräch – wir verstehen Ihre Bedürfnisse und planen gemeinsam den weiteren Prozess.
- Aufbereitung – wir beschaffen alle relevanten Unterlagen und erstellen professionelle Fotos und Exposés.
- Vermarktung – wir sprechen vorgemerkte Interessenten direkt (und diskret) an und platzieren Ihre Immobilie auf den relevantesten Portalen.
- Abschluss – wir besichtigen, holen verbindliche Angebote ein und begleiten Sie bei Verhandlungen, Vertragsunterzeichnung und Übergabe der Immobilie.
Fazit: Das Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich — wir besprechen offen, ob und wie eine Zusammenarbeit für Sie den größten Mehrwert bringt.
Wie läuft ein kostenloses Erstgespräch ab?
Gerne beraten wir Sie kostenlos und unverbindlich in einem Erstgespräch —
- telefonisch unter +43 660 63 85 955
- per Videocall oder
- persönlich bei Ihrer Immobilie oder in unserem Büro in der Goldgasse 15 in 5020 Salzburg.
Im Gespräch sprechen wir über
- Ihre Vorstellungen und Bedürfnisse
- Ihre Immobilie und
- realistische Vermarktungsoptionen.
Anschließend erhalten Sie ein transparentes, schriftliches Angebot zu den gesetzlich geregelten Konditionen.
Fazit: Erst mit Ihrer ausdrücklichen Beauftragung beginnt die eigentliche Vermarktungsarbeit.
Welche Unterlagen werden für den Verkauf oder die Vermietung benötigt?
Für eine professionelle Vermarktung erheben wir folgende Dokumente und bereiten diese für den Verkauf Ihrer Immobilie auf:
- Grundbuchauszug, Kaufvertrag, Flächenwidmungs- und Bebauungsplan
- Grundrisse, Einreichpläne, Baubewilligung, ggf. Nutzwertgutachten
- Energieausweis (verpflichtend — siehe eigene Frage)
- Bei Eigentumswohnungen: Wohnungseigentumsvertrag, aktuelle Betriebskosten, Rücklagenstand, Protokolle der Eigentümerversammlungen
- Bei vermieteten Objekten: bestehende Mietverträge, Mieterliste, Ertragsaufstellung
Fazit: Wir beschaffen fehlende Unterlagen für Sie und garantieren so eine professionelle Abwicklung.
Wie lange dauert der Verkauf einer Immobilie?
Die Vermarktungsdauer hängt von Lage, Objektart, Preisniveau und Marktlage ab. Als Orientierung:
- Gut gelegene Eigentumswohnungen z.B. in der Stadt Salzburg: oft innerhalb von 3-6 Wochen vermarktet.
- Einfamilienhäuser, Zinshäuser, Gewerbeobjekte: typischerweise 2-6 Monate.
- Spezialimmobilien (Hotels, Baugrundstücke mit besonderen Widmungsfragen): sehr individuell, teils deutlich länger.
Hinzu kommen rund 4–8 Wochen für die Kaufvertragserrichtung, Kaufpreisabwicklung über Treuhänder und die grundbücherliche Durchführung. Wir halten Sie in jedem Schritt über den Stand auf dem Laufenden und achten auf einen reibungslosen Ablauf.
Was ist ein Alleinvermittlungsauftrag — und ist dieser sinnvoll?
Ein Alleinvermittlungsauftrag bedeutet, dass für einen vereinbarten Zeitraum (üblicherweise 3–6 Monate) ausschließlich ein Makler mit der Vermittlung betraut ist.
Für den Auftraggeber hat das deutliche Vorteile:
- höhere Vermarktungsintensität,
- konsistente Preiskommunikation gegenüber allen Interessenten,
- klare Zuständigkeit und
- meist bessere Ergebnisse.
Fazit: „Offene“ Aufträge bei mehreren Maklern führen regelmäßig zu Verwirrung, wirken verzweifelt und haben zur Folge, dass das Objekt schnell „verbrannt“ wird.
Wann wird die Provision fällig?
Die Provision wird erst dann fällig, wenn das vermittelte Geschäft rechtswirksam zustande kommt.
- Beim Verkauf ist das in der Regel der Zeitpunkt, zu dem ein verbindliches Kaufanbot vom Käufer angenommen wurde — ein beidseitig unterfertigter Kaufvertrag ist dafür noch nicht erforderlich.
- Bei Vermietungen entsteht der Anspruch mit rechtsgültigem Mietvertragsabschluss.
Fazit: Eine Beauftragung alleine löst noch keine Provision aus. Wir informieren Sie in einem kostenlosen Erstgerpäch gerne über alle Details.
Welche Steuern fallen beim Verkauf einer Immobilie an?
Für Verkäufer fallen insbesondere folgende Steuern an:
- die Immobilienertragsteuer (ImmoESt), beträgt grundsätzlich 30 % vom Veräußerungsgewinn (Differenz Verkaufserlös und Anschaffungskosten).
- Bei sogenanntem Altvermögen (Anschaffung vor dem 31.03. 2002) beträgt die effektive Steuerlast rund 4,2 % vom Verkaufserlös.
Steuerbefreiungen gibt es durch die
- Hauptwohnsitzbefreiung: beim Verkauf der Hauptwohnsitz-Immobilie
- Herstellerbefreiung: beim Verkauf bestimmter selbst errichteter Immobilien.
Fazit: Die konkrete steuerliche Beurteilung muss im jeweiligen Einzelfall mit einem Steuerberater geklärt werden — wir unterstützen Sie dabei.
Welche Nebenkosten entstehen für den Käufer?
Käufer sollten zusätzlich zum Kaufpreis mit rund 10 % an Nebenkosten rechnen:
- Grunderwerbsteuer: 3,5 % vom Kaufpreis (entgeltlicher Erwerb)
- Grundbucheintragungsgebühr: 1,1 % vom Kaufpreis
- Pfandrechtseintragung (bei Finanzierung): 1,2 % der eingetragenen Kreditsumme
- Vertragserrichtung und Treuhandabwicklung: ca. 1–3 % zzgl. USt
- Maklerprovision: in der Regel 3 % zzgl. 20 % USt
Steuerliche Begünstigungen gibt es für manche Übertragungen im Familienkreis (Schenkung, Erbschaft).
Fazit: Wir beraten Sie gerne zu den für Sie anfallenden Nebenkosten.
Ist ein Energieausweis beim Verkauf oder der Vermietung verpflichtend?
Ja. Sowohl beim Verkauf, als auch bei der Vermietung muss ein gültiger Energieausweis übergeben werden.
Bereits im Inserat und Exposés müssen HWB (Heizwärmebedarf) und der fGEE (Gesamtenergieeffizienzfaktor) angegeben sein und der Energieausweis darf nicht älter als 10 Jahre sein.
Fazit: Falls Sie keinen gültigen Energieausweis (mehr) besitzen bekommen Sie natürlich Unterstützung von uns.